parkplatz absichern

Privatgrundstück – So sichern Sie Ihren Parkbereich

Privatgrundstücke werden immer öfter Anstoß für Streit und enden nicht selten vor Gericht. Das betrifft vor allem Parkbereiche. Die Einfahrt zum Grundstück wird von Fremden zugeparkt. Der Parkbereich liegt an einer öffentlich zugängigen Stelle. Daher wird er gerne zum Parken verwendet, wenn öffentliche Parkplätze oder jener des Kaufhauses daneben belegt sind.

Welche Maßnahmen dürfen gesetzt werden?

Der Eigentümer der Liegenschaft kann jederzeit seinen Besitz, soweit vertretbar, abgrenzen. Das bedeutet, Sperren dürfen errichtet werden, jedoch darf der Platz nicht mit Fallen oder Minen gesichert werden. Das würde die Sicherheit anderer gefährden und kann daher rechtlich geahndet werden. Pfosten sind ebenfalls erlaubt. Dabei wird zwischen fixen oder umlegbaren unterschieden. Rohrpfosten, die einbetoniert oder fix montiert werden, verhindern die komplette Zufahrt. Sind diese umlegbar, kann die Fläche vom Eigentümer oder von den von ihm befugten Personen befahren werden. Rohrpfosten können auch durch eine Kette miteinander verbunden werden.

Welche Sperrmöglichkeiten gibt es noch für den Privatbereich?

In Baumärkten stehen verschiedene Parkplatzsperren, auch mit Betonfüßen, zur Auswahl. Je robuster, desto besser, da diese nicht selten gestohlen werden. Am besten sind jene, die vom Eigentümer auch leicht entfernt oder aufgeschlossen werden können. Somit hat dieser die Freiheit, diese bei Bedarf auch wieder leicht entfernen zu können. Muss der Eigentümer den Zugang nicht befahren, lediglich Zutritt haben, kann dieser mit Betonblumenkästen blockiert werden. Erstens sieht das hübsch aus und zweitens sind diese so schwer, dass sie sicher nicht gestohlen oder überfahren werden können.

Ist der Eigentümer berechtigt, Sperren des Parkplatzes zu errichten?

Wie vorab schon erwähnt, darf jeder Eigentümer sein Eigentum als Schutz gegen fremden Zugriff absperren. Knifflig wird es, wenn der Parkplatz mehreren Eigentümern gehört. Dann muss er von den anderen Eigentümern die schriftliche Einwilligung einholen, diesen Parkplatz absperren zu dürfen. Darüber hinaus kommt es darauf an, ob er dieser Parkplatz zu einem Eigentumswohnblock gehört. Somit unterliegt auch der Parkplatz dem Eigentumswohnrecht und muss demgemäß behandelt werden. In der Regel werden aber auch die anderen Eigentümer sicher nichts dagegen einzuwenden haben, zumal auch ihre Parkplätze dadurch geschützt werden. Meistens geht es in diesem Fall eher darum, wer die Kosten dafür trägt. Nach dem Wohnungseigentumsrecht wird darüber abgestimmt. Wird die Maßnahme gesetzt, werden die Kosten aufgeteilt.

Fazit

Umklappbare Parkplatzsperren haben sich bestens bewährt. Sie können je nach Bedarf umgelegt werden. Nur der Eigentümer besitzt einen Schlüssel. In Zeiten der Parkplatzknappheit, vor allem wenn Supermärkte, Eventhallen, Behörden und Lokale in der Nähe sind, parken immer mehr Menschen „fremd“. Das Fahrzeug kann natürlich kostenpflichtig abgeschleppt werden. Der Eigentümer verliert aber zunächst wertvolle Zeit und es bringt Ärger. Deshalb zahlen sich Absperrungen langfristig aus.